Das geplante Vorhaben ist eine Anlage nach Art. 7 Abs. 7 USG und Art. 2 Abs. 1 LSV. Vorliegend kann offen bleiben, ob es sich um eine bestehende Anlage handelt. e) Das Dancing H.________ des Beschwerdeführers befindet sich im Perimeter des Überbauungsplans Nr. 1 mit Sonderbauvorschriften „Zentrum Wengen“ (GBR, Anhang IV). Für diesen Perimeter wie auch die angrenzende Kernzone der Gemeinde Lauterbrunnen gilt die Empfindlichkeitsstufe III, wonach nur mässig störende Betriebe zugelassen sind (Art. 43 Abs. 1 Bst. c LSV).