Öffnungszeiten mit Blick auf die gesamten Umstände des Einzelfalls festzulegen und allenfalls Auflagen und Bedingungen zu verfügen. Die neue Bewilligung bildet keine Zusatzbewilligung zur bestehenden, sondern eine neue, eigenständige Überzeitbewilligung. Die bestehende Bewilligung wird folglich durch die neue Bewilligung ersetzt. Das Regierungsstatthalteramt hat daher den Antrag des Beschwerdeführers durch die erteilte Überzeitbewilligung nicht überschritten.