Dem Beschwerdeführer war im Zusammenhang mit der Übernahme des Dancings D.________/H.________ am 3. Dezember 2008 auch eine Überzeitbewilligung für verlängerte Öffnungszeiten von Sonntag bis Mittwoch bis 02.30 Uhr und Donnerstag bis Samstag bis 03.30 Uhr ausgestellt worden. Bereits am 12. September 2008 – währenddem sein Gesuch um Übertragung der Betriebsbewilligung bearbeitet wurde – beantragte er beim Regierungsstatthalter von Interlaken, das Dancing H.________ neu bis 05.00 Uhr öffnen zu dürfen. Er hat damit ein Gesuch um Erteilung einer neuen Überzeitbewilligung gestellt.