__ Sonntag bis Mittwoch bis 02.30 Uhr, Donnerstag bis Samstag bis 03.30 Uhr geöffnet zu halten. Bereits am 12. September 2008 hatte der Beschwerdeführer indes beim Regierungsstatthalter von Interlaken ein Gesuch um Ausdehnung der generellen Überzeitbewilligung bis 05.00 Uhr gestellt. Im Laufe des Verfahrens erklärte er sich bereit, die generelle Überzeitbewilligung bis 05.00 Uhr nur noch für die Winterzeit zu beantragen. Im Entscheid vom 21. September 2010 wurde die Bewilligung für Freitag und Samstag sowie vor kantonalen und eidgenössischen Feiertagen bis 05.00 Uhr sowie Sonntag bis Donnerstag bis 02.30 Uhr erteilt, mit verschiedenen Auflagen.