a) Im Hotel E.________ besteht seit längerem ein Dancingbetrieb unter dem Namen D.________, später H.________. Der Beschwerdeführer hatte ein Gesuch um Übertragung der Betriebsbewilligung auf sich gestellt. Am 3. Dezember 2008 wurde ihm die Betriebsbewilligung A für den Betrieb des Dancings H.________ und gleichzeitig eine Überzeitbewilligung ausgestellt. Die Überzeitbewilligung ermöglichte, das Lokal H.________ Sonntag bis Mittwoch bis 02.30 Uhr, Donnerstag bis Samstag bis 03.30 Uhr geöffnet zu halten.