b) Das Gesuch um eine generelle Überzeitbewilligung wurde nicht vom Beschwerdeführer, sondern von der C.________ AG unterzeichnet. Der Beschwerdeführer war zur Zeit der Gesuchseinreichung Verwaltungsratspräsident der C.________ AG und kollektiv zu Zweien zeichnungsberechtigt. Das Gesuch wurde ordnungsgemäss von zwei zeichnungsberechtigten Personen unterzeichnet. Der Regierungsstatthalter von Interlaken behandelte in der Folge den Beschwerdeführer als Gesuchsteller, weil dieser ein Gesuch um Übertragung der Bertriebsbewilligung des Dancings H.________ auf sich gestellt hatte. Weder der Beschwerdeführer noch die C.___