Der Beschwerdeführer habe zu keiner Zeit Einwände erhoben. Das Rechtsamt hat dem Beschwerdeführer mitgeteilt, es werde ihn weiterhin als Gesuchsteller behandeln, wenn er nichts dagegen einwende. Der Beschwerdeführer erklärte sich damit einverstanden. 7 8 II. Erwägungen 1. Eintreten