Unpräjudiziell und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht seien sie für den Konsensfall auch bereit, ihr Gesuch so zu beschränken, dass lediglich während der Wintersaison die Verlängerung beantragt bleibe, d.h. jeweils vom 1. Dezember bis Ende April. Die Gemeinde Lauterbrunnen stimmte am 11. August 2010 dem so modifizierten Gesuch zu, unter den bereits im Juni 2010 erwähnten Bedingungen und Auflagen betreffend Sicherheitsdienst und Schallpegel.