Für die beiden Nächte von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag seien die beiden Lokale zu verpflichten, zusammen drei Türsteher anzustellen. Je einer der Türsteher müsse bei den beiden Lokalen für Ruhe und 5 Ordnung sorgen, der Dritte habe zwischen den beiden Lokalen zu pendeln. Die Türsteher müssten professionell und für ihre Aufgabe ausgebildet sein. Der Schallpegel dürfe in beiden Lokalen 93 Dezibel nicht überschreiten. Das Regierungsstatthalteramt liess diese Stellungnahme der Gemeinde und die Protokolle der J.________ Security den übrigen Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme zukommen.