Die Bewilligung der Verlängerung der Öffnungszeiten sollte zudem auf die beiden Nächte Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag beschränkt werden. Weiter stellte die Kantonspolizei fest, dass in 18 von 27 dokumentierten Fällen die Betriebsschliessung zwischen 02.15 und 03.30 Uhr erfolgt sei. In den restlichen Fällen sei das Lokal zwischen 04.00 und 04.30 Uhr geschlossen worden.