müssten Gäste, die im Freien rauchten, auf geeignete Art und Weise ins Fumoir verwiesen werden. Auch der Sekundärlärm werde insgesamt an Wochenenden nicht als erheblich störend eingestuft. Unter der Woche und vereinzelt auch an Wochenenden könne er aber in der nächsten Nachbarschaft zeitweilig erhebliche Störungen bewirken. Dies deshalb, weil der heutige Sicherheitsdienst bei publikumsintensiven Anlässen nicht genüge. Damit der Sicherheitsdienst seine Aufgaben richtig wahrnehmen könne, müsste er um mindestens eine Person aufgestockt werden. Die Bewilligung der Verlängerung der Öffnungszeiten sollte zudem auf die beiden Nächte Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag beschränkt werden.