Es bewilligte wiederum für die Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag, den Betrieb bis um 05.00 Uhr offen zu halten. Die Bewilligung wurde bis zum 5. April 2010 befristet und der Betreiber wurde erneut auf die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen zur früheren generellen Überzeitbewilligung verpflichtet. Die Kantonspolizei wurde nochmals mit Lärmmessungen beauftragt. Die Kantonspolizei stellte in ihrem zweiten Bericht vom 3. Mai 2010 fest, dass bei den diesjährigen Kontrollen der Sicherheitsdienst vor Ort gewesen sei. Die betrieblich bedingten Lärmimmissionen seien als nicht erheblich störend zu qualifizieren. Um weitere Lärmminderungen in diesem Bereich zu erreichen,