Letztlich müsse der Sicherheitsdienst so lange anwesend sein, bis der letzte Besucher heimgekehrt sei. 7. Die Verfahrensbeteiligten hielten nach Erhalt der verschiedenen Stellungnahmen an ihren Anträgen fest. Telefonisch ersuchte der Beschwerdeführer im August 2009 darum, für den Winter 2009/2010 einen zweiten Versuch zu bewilligen. Mit Verfügung vom 14. Dezember 2010 kam der Regierungsstatthalteramt diesem Antrag nach. Es bewilligte wiederum für die Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag, den Betrieb bis um 05.00 Uhr offen zu halten.