Die Musik im Lokal habe hingegen nicht zu Lärmimmissionen in der Nachbarschaft geführt. Die Kantonspolizei führte aus, dass die Nachbarschaft nicht durch Lärm aus dem Lokal gestört werde, dass hingegen die Sekundärlärmimmissionen von Gästen, die das Lokal betreten oder verlassen, zeitweilig doch erhebliche Störungen bewirkten. Allerdings habe nur die Zeit bis 03.30 Uhr untersucht werden können, weil der Betreiber von der Möglichkeit, das Lokal bis 05.00 Uhr offen zu halten, an den kontrollierten Abenden keinen Gebrauch gemacht habe.