Die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern beauftragte er, während dieser Zeit Lärmmessungen durchzuführen. Zudem verpflichtete er die Betreiber, 3 die Auflagen der früheren Überzeitbewilligungen einzuhalten und insbesondere ab 00.30 Uhr bis 30 Minuten nach Schliessungszeit qualifizierte Türsteher einzusetzen, welche für Ruhe und Ordnung in der Umgebung der Betriebe sorgten. Diese Türsteher dürften nicht mit andern Aufgaben im Betrieb betraut werden.