4. Der Regierungsstatthalter schlug den Teilnehmern der Einigungsverhandlung vor, den beiden Betrieben die Bewilligung versuchsweise zu erteilen, damit geprüft werden könne, ob die Verlängerung der Öffnungszeiten tatsächlich zu stärkerem Nachtlärm führe, wie die Einsprechenden befürchteten. Am 6. Februar 2009 erteilte er für beide Betriebe versuchsweise eine generelle Überzeitbewilligung bis 05.00 Uhr für die Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag. Er befristete den Versuch bis zum 13. April 2009. Die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern beauftragte er, während dieser Zeit Lärmmessungen durchzuführen.