3. Am 7. Januar 2009 fand eine Einigungsverhandlung statt, an der gleichzeitig auch über das Gesuch eines andern Betriebs (I.________) um Verlängerung der Öffnungszeiten bis 05.00 Uhr verhandelt wurde. Der Beschwerdeführer erläuterte, dass das Dancing H.________ vor allem für Gäste ab 25 Jahren gedacht sei. Ausnahmsweise würden auch Einheimische ab 22 Jahren eingelassen. Der Betrieb sei ab 16.30 Uhr geöffnet, zwischen 20.00 und 22.00 Uhr sei der Betrieb nur mässig frequentiert. Ab 22.00 Uhr fülle sich das Lokal langsam wieder. Bei den heutigen Öffnungszeiten sei er gezwungen, das volle Lokal um 03.30 Uhr zu leeren.