muss ab 00.30 Uhr bis Feierabend einen qualifizierten Türsteher einsetzen, damit dieser für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit im Umfeld des Lokals sorgt.“ Abschliessend wies die Gemeinde darauf hin, dass die Gesuchsteller bis jetzt über keine gültige Betriebsbewilligung verfügten. Das Dancing „D.________“ wurde in der Zwischenzeit in „H.________“ umbenannt.