2. Der Regierungsstatthalter von Interlaken liess das Gesuch im Amtsanzeiger publizieren. Als Gesuchsteller gab er die Herren A.________ und F.________ an. Gegen das Vorhaben ging eine Einsprache von G.________ ein. Mit Schreiben vom 13. November 2008 teilte die Gemeinde Lauterbrunnen dem Regierungsstatthalter mit, dass sie mit dem Gesuch grundsätzlich einverstanden sei. Sie beantragte, dass folgende Nebenbestimmung in die Bewilligung aufgenommen werde: „Der Gastgewerbebetrieb Diskothek D.________ im Hotel E.________ muss ab 00.30 Uhr bis Feierabend einen qualifizierten Türsteher einsetzen, damit dieser für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit im Umfeld des Lokals sorgt.“