{"Signatur": "BE_VB_001", "Spider": "BE_BVD", "Datum": "2011-05-31", "PDF": {"Datei": "BE_BVD/BE_VB_001_110-2010-163_2011-05-31.pdf", "URL": "https://www.bvd-entscheide.apps.be.ch/tribunavtplus/ServletDownload/110_2010_163_7811dca371768b19355e09c52546d4fc8e57f0057cf5d0ad89943642fe581969e4f858b2e7e8064cff333f4bd40d484bd00df712fc41ea4cd620187c32418d884838c3977eb6a6835f6546f0cfab996a7b13c7acc2137cc51c00fb2bd4927ca3?path=7811dca371768b19355e09c52546d4fc8e57f0057cf5d0ad89943642fe581969e4f858b2e7e8064cff333f4bd40d484bd00df712fc41ea4cd620187c32418d884838c3977eb6a6835f6546f0cfab996a7b13c7acc2137cc51c00fb2bd4927ca3&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=110_2010_163", "Checksum": "21a9f1316223689f34580aee39022b28"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["110 2010 163"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion 31.05.2011 110 2010 163"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction des travaux publics et des transports 31.05.2011 110 2010 163"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion 31.05.2011 110 2010 163"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction des travaux publics et des transports"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Heidi Wiestner"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gastgewerbe: Überzeitbewilligung | Lauterbrunnen"}], "ScrapyJob": "446973/72/1609", "Zeit UTC": "20.01.2025 01:15:39", "Checksum": "4a68c27999c6288a4ebb54c137a1892a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion 31.05.2011 110 2010 163\nRegeste:\nGastgewerbe: Überzeitbewilligung | Lauterbrunnen\n\n ENTSCHEID\nDER\nBAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION\n\nRA Nr. 110/2010/163 Bern, 31. Mai 2011\n\nin der Beschwerdesache zwischen\n\nHerrn A.________\nBeschwerdeführer\n\nvertreten durch Herrn Rechtsanwalt B.________\n\nund\n\nRegierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800\nInterlaken\n\nBaubewilligungsbehörde der Gemeinde Lauterbrunnen, Gemeindeverwaltung, Haus\nAdler, 3822 Lauterbrunnen\n\nbetreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom\n21. September 2010 (vbv 296/2010; Überzeitbewilligung Dancing H.________)\n\nI. Sachverhalt\n\n1. Am 12. September 2008 stellte die C.________ AG beim Regierungsstatthalter von\nInterlaken (ab 1. Januar 2010 Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli) das Gesuch,\nden Betrieb D.________ im Hotel E.________ in Wengen (Gemeinde Lauterbrunnen) ab\nNovember 2008 neu bis 05.00 Uhr offen zu halten. Das Gesuch war von den Herren\nA.________ und F.________ unterzeichnet. Mit dem Gesuch reichte die Gesuchstellerin\nauch ein Betriebskonzept ein.\n2\n\n2. Der Regierungsstatthalter von Interlaken liess das Gesuch im Amtsanzeiger\npublizieren. Als Gesuchsteller gab er die Herren A.________ und F.________ an. Gegen\ndas Vorhaben ging eine Einsprache von G.________ ein. Mit Schreiben vom\n13. November 2008 teilte die Gemeinde Lauterbrunnen dem Regierungsstatthalter mit,\ndass sie mit dem Gesuch grundsätzlich einverstanden sei. Sie beantragte, dass folgende\nNebenbestimmung in die Bewilligung aufgenommen werde: „Der Gastgewerbebetrieb\nDiskothek D.________ im Hotel E.________ muss ab 00.30 Uhr bis Feierabend einen\nqualifizierten Türsteher einsetzen, damit dieser für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit im\nUmfeld des Lokals sorgt.“ Abschliessend wies die Gemeinde darauf hin, dass die\nGesuchsteller bis jetzt über keine gültige Betriebsbewilligung verfügten. Das Dancing\n„D.________“ wurde in der Zwischenzeit in „H.________“ umbenannt.\n\n3. Am 7. Januar 2009 fand eine Einigungsverhandlung statt, an der gleichzeitig auch\nüber das Gesuch eines andern Betriebs (I.________) um Verlängerung der Öffnungszeiten\nbis 05.00 Uhr verhandelt wurde. Der Beschwerdeführer erläuterte, dass das Dancing\nH.________ vor allem für Gäste ab 25 Jahren gedacht sei. Ausnahmsweise würden auch\nEinheimische ab 22 Jahren eingelassen. Der Betrieb sei ab 16.30 Uhr geöffnet, zwischen\n20.00 und 22.00 Uhr sei der Betrieb nur mässig frequentiert. Ab 22.00 Uhr fülle sich das\nLokal langsam wieder. Bei den heutigen Öffnungszeiten sei er gezwungen, das volle Lokal\num 03.30 Uhr zu leeren. Mit der Verlängerung der Öffnungszeiten strebe er an, dass die\nBesucher selbstbestimmt, nach und nach das Lokal verlassen würden. Am Donnerstag\nhabe er einen Türsteher angestellt, am Freitag und Samstag deren zwei. Der Betrieb biete\nmaximal 200 Personen Platz. Er könnte sich vorstellen, das Gesuch saisonal oder auf\nwenige Wochentage zu reduzieren.\n\n4. Der Regierungsstatthalter schlug den Teilnehmern der Einigungsverhandlung vor,\nden beiden Betrieben die Bewilligung versuchsweise zu erteilen, damit geprüft werden\nkönne, ob die Verlängerung der Öffnungszeiten tatsächlich zu stärkerem Nachtlärm führe,\nwie die Einsprechenden befürchteten. Am 6. Februar 2009 erteilte er für beide Betriebe\nversuchsweise eine generelle Überzeitbewilligung bis 05.00 Uhr für die Nächte von Freitag\nauf Samstag und von Samstag auf Sonntag. Er befristete den Versuch bis zum 13. April\n2009. Die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern beauftragte er,\nwährend dieser Zeit Lärmmessungen durchzuführen. Zudem verpflichtete er die Betreiber,\n3\n\ndie Auflagen der früheren Überzeitbewilligungen einzuhalten und insbesondere ab 00.30\nUhr bis 30 Minuten nach Schliessungszeit qualifizierte Türsteher einzusetzen, welche für\nRuhe und Ordnung in der Umgebung der Betriebe sorgten. Diese Türsteher dürften nicht\nmit andern Aufgaben im Betrieb betraut werden.\n\n5. Mit Schreiben vom 26. März 2009 teilte die Gemeinde Lauterbrunnen dem\nRegierungsstatthalteramt Interlaken mit, dass die J.________ Security, die während der\nHochsaison an den Wochenenden in Wengen patrouilliert, festgestellt habe, dass die\nTürsteher bei den beiden Betrieben in der Regel nicht anwesend seien. Dies werde zwar\nvon den Betreibern bestritten, habe aber auch nach Mahnung nicht gebessert. Deshalb\nwürden die Gesuche für eine definitive Bewilligung nicht mehr befürwortet. Der\nBeschwerdeführer verwahrte sich mit Schreiben vom 15. April 2009 an den\nRegierungsstatthalter von Interlaken gegen den Vorwurf, die Türsteher würden ihre\nAufgaben nicht richtig wahrnehmen.\n\n"}