1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Entscheide der Stadt Burgdorf vom 15. Januar 2010 (2009-B0131/2009-B0185/2009-B0186) werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1’000.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 13 14 IV. Eröffnung - A.________, als Gerichtsurkunde - Baubewilligungsbehörde der Stadt Burgdorf, Baudirektion, als Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Emmental, zur Kenntnis