f) Die Beschwerdeführerin hat im Baubewilligungsverfahren für alle geplanten Plakatwerbestellen, die sich auf Parzellen der BLS AG, Bern, befinden, um 21 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 3. Aufl., Band I, Bern 2007, Art. 3 N 3 und N 4 12 Ausnahmebewilligungen ersucht. Die Gesuche enthalten allerdings keine Begründung. Die Beschwerdeführerin macht somit keine wichtigen Gründe für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen geltend. Die Vorinstanz hat daher zu Recht die Ausnahmebewilligungen verweigert.