Rechts bewilligte Bauten und Anlagen in ihrem Bestand durch neue Vorschriften und Pläne nicht berührt und dürfen unterhalten und renoviert werden. Nicht unter die Besitzstandsgarantie fallen aber der Abbruch und der Wiederaufbau.21 Das bedeutet, dass Plakatstellen, die vollständig entfernt werden, beispielsweise beim Neubau einer Brücke, beim Wiederaufbau nicht von der Besitzstandsgarantie profitieren, sondern die geltenden Vorschriften einhalten müssen. Ein Wiederaufbau ist nur möglich, wenn der Standort im geltenden Plakatierungsplan vorgesehen ist. Dies ist bei dem von der Beschwerdeführerin geplanten Ort an der C.________ Strasse nicht der Fall.