d) Betreffend die zwei Plakatstellen an der C.________ Strasse in der Nähe des Bahnhofs Burgdorf macht die Beschwerdeführerin sinngemäss die Besitzstandsgarantie geltend. Sie führt aus, dass vor dem Neubau der Eisenbahnbrücke an diesem Standort bereits zwei Plakatanschlagstellen vorhanden waren. Zusammen mit dem Abbruch der alten Brücke wurden diese Plakatanschlagstellen entfernt. Damit ist auch der Besitzstandsanspruch untergegangen. Gemäss Art. 3 BauG werden aufgrund früheren 11