einschliesslich der Privatgrundstücke, vorbehalten will.19 Um ein solches Monopol geht es hier nicht, da gemäss Plakatierungsplänen der Stadt Burgdorf die überwiegende Zahl der Plakatstandorte auf privaten Grundstücken liegt. Eine Ungleichbehandlung zwischen einer allfälligen Konzessionärin und anderen Unternehmen liegt auch nicht vor: An die Bewilligung von Plakatstellen auf Privatgrundstücken und öffentlichen Grundstücken werden die gleichen Anforderungen gestellt und die Vergabe der Konzession erfolgt in einem öffentlichen Vergabeverfahren, an dem auch die Beschwerdeführerin teilnehmen kann.20 4. Standorte der geplanten Plakatanschlagstellen