e) Auch Art. 14 RR, wonach der Gemeinderat der Stadt Burgdorf die Plakatierung auf öffentlichem Grund mittels einer öffentlichen Ausschreibung an eine oder mehrere Unternehmungen vergeben kann, bewirkt keinen unzulässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und keine Verletzung des Gebotes der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen17.