Hinzu kommen zehn Cityplananlagen sowie verschiedene Standorte für temporäre Reklamen, Kulturplakate im Format F4 und Kleinplakate. Auf öffentlichem Grund der Einwohnergemeinde Burgdorf befinden sich nur sechs dieser Standorte. 23 Standorte befinden sich auf privatem Grund, zwei Standorte auf Parzellen der Burgergemeinde Burgdorf und neun Standorte auf Parzellen im Eigentum des Kantons. Die überwiegende Zahl der zulässigen Plakatanschlagstandorte sind somit auf privatem Grund. Ein Verbot von Fremdreklamen auf privatem Grund liegt nicht vor. Zudem enthält das Reklamereglement in Art.