Die Reklamevorschriften der Stadt Burgdorf sind objektiv geeignet, das Orts- und Landschaftsbild zu schützen; indem die Plakatanschlagstellen auf dem gesamten Gemeindegebiet abschliessend festgelegt wurden, ist die Wahrung des genannten öffentlichen Interesses bestmöglich gewährleistet. Die in Frage stehenden öffentlichen Interessen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes überwiegen die privaten Interessen am gewerbsmässigen Aushängen von Plakaten und an der Nutzung von Privatgrund für Plakatanschlagstellen.