Mit dem Reklamereglement und dem Plakatierungsplan der Stadt Burgdorf werden die zulässigen Standorte für Fremdreklamen parzellengenau festgelegt. Der Plakatierungsplan beschränkt damit die Nutzungsmöglichkeiten hinsichtlich der einzelnen Grundstücke und ist demzufolge als Teil der Nutzungsplanung zu betrachten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Verwaltungsgerichts ist eine akzessorische Prüfung von Nutzungsplänen im Baubewilligungsverfahren in der Regel ausgeschlossen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse seit Planerlass nicht wesentlich geändert haben.