weitergehende Vorschriften zu erlassen.7 Die Gemeinden sind demnach – unter Vorbehalt verfassungsrechtlicher Schranken – befugt, Vorschriften betreffend die Einordnung von Plakatanschlagstellen ins Orts- und Landschaftsbild zu erlassen. Die Stadt Burgdorf hat ihre Reklamevorschriften im Rahmen ihres Autonomiebereiches, im vorgeschriebenen Verfahren und durch die zuständigen Behörden erlassen. Diese Normen stellen damit eine gültige gesetzliche Grundlage dar.