Bei den Reklamevorschriften der Stadt Burgdorf handelt es sich im Wesentlichen um spezielle kommunale Ästhetikvorschriften. Die Gemeinden sind im Bereich ihrer Bau- und Zonenordnung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der übergeordneten Planung autonom.6 Übergeordnete gesetzliche Bestimmungen betreffend Reklamen existieren einerseits in der Strassenverkehrsgesetzgebung des Bundes (Art. 6 SVG und Art. 95 ff. SSV). Diese enthält abschliessende Regeln betreffend die Verkehrssicherheit von Strassenreklamen. Ergänzende kantonale Vorschriften, namentlich zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten (Art. 100 SSV). Auf kantonaler Ebene enthält Art.