3 Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) 5 Beschwerdeführerin nicht bewilligt wurden, musste die Vorinstanz nicht prüfen, ob die Zustimmung des Eisenbahnunternehmens erforderlich wäre oder das BAV angehört werden müsste. 3. Reklamevorschriften und Plakatierungsplan