2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 4. Februar 2010 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Entscheide vom 15. Januar 2010 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie macht insbesondere geltend, es sei fraglich, ob die Stadt Burgdorf zuständig sei, über die Bewilligung von Plakatwerbestellen auf Bahnarealen zu entscheiden. Es gehe darum, eine Qualitätsverbesserung der Plakatstandorte auf dem Grundeigentum der BLS AG zu erzielen. Aufgrund der Vorgaben der Stadt Burgdorf sei dies nicht möglich. Fast alle im Plakatierungsplan definierten Standorte befänden sich auf öffentlichem Grund.