Einmündung des Schmiedenplatzes in den Kornhausplatz entsprechend verbreitern. Allerdings sei erwähnt, dass der noch etwas schmälere Engpass zwischen der nordöstlichen Ecke der Feldnummer 1/0739.3 und dem Kindlifresserbrunnen durch eine solche Reduktion um 2 m nur unwesentlich verbreitert würde. Letztlich ist dies aber nicht entscheidend: Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist nicht die Zweckmässigkeit der Aussenbestuhlungsflächen zu beurteilen, sondern nur zu prüfen, ob die öffentlichrechtlichen Bestimmungen eingehalten sind. Letzteres ist der Fall.