f) Zunächst ist festzuhalten, dass es zwar richtig ist, dass die Autorin der Stellungnahme vom 3. April 2009 mit der Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin 1 identisch ist. Dies ist jedoch nicht die einzige Stellungnahme, welche die Stadt Bern im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens eingereicht hat: Mit Bericht vom 20. März 2009 hat auch das Bauinspektorat zum Baugesuch Stellung genommen und beantragt, die Einsprachen abzuweisen und die Baubewilligung zu erteilen. In Bezug auf das Bauinspektorat ist der Vorwurf der Befangenheit unbegründet.