Während das Bauinspektorat die vorgeschriebenen Durchfahrts- und Durchgangsbreiten als eingehalten erachtet hätte, hätte die Fachstelle Fuss- und Veloverkehr eine Kürzung um 2 m als sinnvoll beurteilt. Mit Rücksicht auf das Ziel, die Aussenbestuhlungsflächen wenn möglich im bestehenden Umfang bewilligen zu können sowie unter Berücksichtigung der Fachmeinung des Bauinspektorats, wonach im betroffenen Fall kein geltendes Recht verletzt werde, habe die Stadt im Einspracheverfahren darauf verzichtet, Anpassungen zu verlangen.