Die Beschwerdegegnerin 1 räumt in ihrer Beschwerdeantwort vom 11. Juni 2009 ein, dass hinsichtlich der Frage, ob die streitige Aussenbestuhlungsfläche des Feldes 1/0739.3 reduziert werden müsse, im Einspracheverfahren unter den städtischen Fachstellen tatsächlich unterschiedliche Meinungen geherrscht hätten. Während das Bauinspektorat die vorgeschriebenen Durchfahrts- und Durchgangsbreiten als eingehalten erachtet hätte, hätte die Fachstelle Fuss- und Veloverkehr eine Kürzung um 2 m als sinnvoll beurteilt.