Im Bereich Schmiedenplatz/Kornhausplatz haben Radfahrer also nicht denselben Anspruch auf freie Fahrt, wie beispielsweise auf einem Radweg. Sie dürfen höchstens im Schritttempo fahren und müssen den Fussgängern den Vortritt lassen – dies kann auch bedeuten, dass abgestiegen und das Fahrrad geschoben werden muss.