Zudem habe er in seiner Einsprache geltend gemacht, dass die Anlieferung im Bereich der Feldnummern 1/0852, 1/0738, 1/0739.1 und 1/0739.2 verbindlich und so zu organisieren sei, dass die Durchfahrt Schmiedenplatz jederzeit gewährleistet sei. Die öffentliche Nutzung der Verkehrsfläche werde unzulässig behindert. Anlieferungen mit Lastwagen erfolgten ab Kornhausplatz und ab Zeughausgasse auf den Schmiedenplatz. Oft behinderten und verhinderten grosse Fahrzeuge von Anlieferfirmen jegliches Durchkommen für Fussgänger und Velos über den Schmiedenplatz. 5