a) Der Beschwerdeführer verweist in seiner Beschwerde vom 8. Mai 2009 darauf, dass er in seiner Einsprache verlangt habe, dass die Feldnummer 1/0739.3 um mindestens 6 m nach Süden zurückzunehmen sei. Über den Schmiedenplatz würden essentielle Velo- Verkehrsbeziehungen führen und das Feld 1/0739.3 verhindere Rechtsabbiegen von der Zeughausgasse Richtung Kornhausplatz Süd.