3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Da die im Gesamtbauentscheid ebenfalls erteilten Bewilligungen für die entgeltliche Überlassung von öffentlichem Grund von der angefochtenen Baubewilligung abhängen, beteiligte das Rechtsamt anfänglich auch alle vierzehn Gastgewerbebetriebe als Beschwerdegegner am Beschwerdeverfahren. Das Regierungsstatthalteramt Bern nahm mit Schreiben vom 20. Mai 2009 Stellung zur Beschwerde; ein Antrag wird darin nicht gestellt. Der Beschwerdegegner 2 beantragt in