Mit Gesamtentscheid vom 7. April 2009 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern der Beschwerdegegnerin 1 die Baubewilligung inklusive Ausnahmebewilligungen für das Abweichen von der zulässigen Nutzungsart in der Verkehrsfläche sowie in der Schutzzone A. Gleichzeitig erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern vierzehn Gastgewerbebetrieben die Bewilligung für die entgeltliche Überlassung von öffentlichem Grund.