betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Bern vom 7. April 2009 (3.6.1 / bbew / 18 / 2009-0010; Aussenbestuhlung von Gastgewerbebetrieben) 2 I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin 1 reichte am 12. Januar 2009 ein Baugesuch ein für die Umnutzung von Strassenflächen in der oberen Altstadt für die Aussenbestuhlung von Gastgewerbebetreibern im Bereich Kornhausplatz, Schmiedenplatz, Zeughausgasse, Grabenpromenaden-Park und Rathausgasse. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem der Beschwerdeführer Einsprache.