1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Baubewilligung der Gemeinde Meiringen vom 5. Februar 2009 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 16. Oktober 2008 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die amtlichen Kosten des Baubewilligungsverfahrens von Fr. 590.-- bleiben der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 600.-- für das Beschwerdeverfahren werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Parteikosten werden keine gesprochen.