Gemäss Lehre und Rechtsprechung dürfen An- und Nebenbauten überdies nicht zum Bestandteil des Hauptgebäudes werden und müssen einfach beseitigt werden können, ohne dass das Hauptgebäude dadurch konstruktiv verändert wird.17 Auch diese Voraussetzungen erfüllt das Aussengerät der Wärmepumpe nicht: Das Aussengerät ist mit Kabeln und Leitungen fest mit dem Hauptgebäude verbunden. Es bildet einen gewichtigen funktionellen Bestandteil der sich im Innern des Hauses befindlichen Heizanlage. Wird das Aussengerät der Wärmepumpe beseitig, muss die Heizanlage im Haus ausgewechselt werden. Es lässt sich somit auch insofern nicht als An- oder Nebenbaute qualifizieren.