a) Das Gebäude der Beschwerdegegnerin liegt in der Wohnzone W 2w. Die Luft- Wasser-Wärmepumpe, die eine Tiefe von 48.5 cm hat, soll auf der langen Nordseite des Gebäudes zu stehen kommen. Sie wird direkt an die Aussenmauer des Wohnhauses gestellt. An der betreffenden Stelle beträgt der Abstand des bestehenden Gebäudes zum Grundstück der Beschwerdeführer 3 m, derjenige der geplanten Wärmepumpe rund 2 m 50 cm.