c) Das Aussengerät der Wärmepumpe wird auf Dauer an einem festen Ort der Aussenwand vorgelagert angebracht. Wie dargelegt, verursacht es erhebliche Lärmimmissionen, die je nach Distanz zu lärmempfindlichen Räumen deutlich über den Vorsorgewerten des beco liegen können. Besteht die Gefahr einer Umweltbeeinträchtigung, muss diese im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen überprüft werden. Die Luft-Wasser- Wärmepumpe ist demnach von Bundesrechts wegen baubewilligungspflichtig.