Gemäss Fachbericht Immissionsschutz des beco beträgt der Schalldruckpegel der von der Beschwerdegegnerin geplanten Wärmepumpe einen Meter von der Wärmepumpe entfernt 57.5 dB(A).9 Der während der Nachtzeit geltende Vorsorgewert von 33 dB(A) wird erst in einer Entfernung von rund 19 Metern eingehalten; bei geringerer Distanz zu lärmempfindlichen Räumen werden die Lärmschutzvorschriften verletzt.