Das beco beantragte, das Vorhaben mit Auflagen betreffend den Lärmpegel zu bewilligen. Mit Entscheid vom 5. Februar 2009 erteilte die Gemeinde Meiringen die Baubewilligung für die Wärmepumpe, unter der Auflage, den Fassadenbereich hinter dem Aussengerät mit schallabsorbierendem Material auszukleiden, damit der Vorsorgewert von 33 dB(A) eingehalten werden könne. 3. Dagegen reichten die Beschwerdeführer am 26. Februar 2009 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Bauentscheides vom 5. Februar 2009.