1. Die Gemeinde erteilte der Beschwerdegegnerin am 5. Juli 2007 die Baubewilligung für die Renovation und den Umbau des bestehenden Wohnhauses auf der Parzelle Meiringen Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W 2w mit der Lärmempfindlichkeitsstufe ES II. Am 16. Oktober 2008 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Gemeinde ein Gesuch um Projektänderung ein, um einen Wechsel des Heizsystems von Ölheizung auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vorzunehmen. Gegen dieses Projektänderungsgesuch erhoben die Beschwerdeführer am 16. November 2008 2